für Menschen mit Beeinträchtigungen und/ oder chronischen Erkrankungen:
- SoVD und VdK:
Bei chronischen Erkrankungen und/ oder Beeinträchtigungen empfiehlt es sich grundsätzlich, die Hilfe eines Sozialverbandes in Anspruch zu nehmen, für Beantragungen, zur Beratung, für Widerspruchsverfahren oder Klagen vor dem Sozialgericht. Die monatlichen Kosten einer Mitgliedschaft variieren je nach Bundesland, liegen aber in der Regel zwischen 6-8€. Auch der Abschluss einer Rechtschutzversicherung kann unterstützend sein.
- Erwerbsminderungsrente (EM- Rente) :
Die EM- Rente wird unterteilt in eine volle Erwerbsminderungsrente (nur unter 3 Stunden arbeitsfähig) und eine Teilerwerbsminderungsrente (3- 6 Stunden arbeitsfähig). Der Antrag wird bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt, es wird nicht die Berufsunfähigkeit, sondern die grundsätzliche Arbeitsunfähigkeit beurteilt.
Achtung! Die Rentenversicherung geht nach dem Prinzip „Reha vor Rente“ vor. Da es für an ME/CFS und Post-Vac Erkrankte keine entsprechenden Reha- Einrichtungen gibt, ist dieses grundsätzlich abzulehnen. Aktivierung führt bei diesen Erkrankungen zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes!
www.deutsche-rentenversicherung.de
- GEZ- Befreiung:
Menschen, die Sozialleistungen beziehen (z.B. Grundsicherung) können sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrages ganz oder teilweise befreien lassen. Ebenso ist dies möglich bei Bafög- Beziehern und z.B. bei Menschen mit Sehbehinderungen. Wenn das Einkommen nur knapp über der Grundsicherung liegt, sind auch Härtefallregelungen möglich. Antrag über:
www.rundfunkbeitrag.de oder in den jeweiligen Stadtverwaltungen.
- Zuzahlungsbefreiung:
Zuzahlungen bei der Krankenkasse für Medikamente und Therapien dürfen grundsätzlich nur bis zu 2% des Bruttojahreseinkommens betragen. Wenn dieser Betrag überschritten wird, kann bei der jeweiligen Krankenkasse ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden. Nachweise und Quittungen sind erforderlich, Anträge müssen jährlich neu gestellt werden.
Chronisch Kranken wird „nur“ eine Zuzahlung von 1% des Bruttojahreseinkommens zugemutet. Hierzu ist dem Antrag lediglich eine formlose Bescheinigung des Hausarztes in Form einer „Chronisch-Krankenbescheinigung“ beizufügen.
- Entschädigung bei einem Impfschaden:
Menschen, die durch einen Impfschaden an z.B. Post-Vac erkranken, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB XIV).
Der Antrag muss bei den jeweiligen Versorgungsämtern der Bundesländer gestellt werden, für Niedersachsen z.B.:
- Grad der Behinderung (GdB):
Ein GdB kann von Menschen beantragt werden, die voraussichtlich länger als 6 Monate durch seelische , körperliche und/ oder geistige Beeinträchtigungen eingeschränkt sind. Es zählen hierbei nicht die Diagnosen an sich, sondern die Einschränkungen durch die Auswirkungen der einzelnen Erkrankungen. Der Antrag muss schriftlich beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Die GdB- Werte können, je nach Höhe des GdB, z.B. Auswirkungen auf den Kündigungsschutz, steuerliche Freibeträge, Zusatzurlaub, ermässigten Eintritt bei kulturellen Veranstaltungen etc. haben.
Zusätzlich zu dem Antrag auf einen GdB ist es möglich, ein „Merkzeichen“ zu beantragen (z.B. „G“ für Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit). Die Merkzeichen können dann, je nach Art der „Merkzeichen“ zu zusätzlichem Nachteilsausgleich führen. Die „Merkzeichen“ kann man auf dem GdB- Antrag geltend machen.
- Pflegegrad:
Ein Pflegegrad bewertet den Grad der Selbstständigkeit im Alltag, einschließlich körperlicher, geistiger und psychischer Beeinträchtigungen. In Deutschland gibt es 5 Pflegegrade, die bei der Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden können. Nach dem schriftlichen Antrag erfolgt eine Begutachtung im häuslichen Umfeld des Antragstellers durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
TIP: Es ist ratsam, zu diesem Termin eine Vertrauensperson und/ oder ein Familienmitglied hinzuzuziehen, die/ das von den Schwierigkeiten im Alltag der antragstellenden Person Kenntnis hat. Für den Gutachter ist lediglich eine Momentaufnahme möglich.
Leistungen bei Pflegegrad 1:
- Entlastungsbetrag von 131€ monatlich (z.B. Haushaltshilfe)
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, 42€ monatlich
- Zuschuss für einen Hausnotruf, 25,5€ monatlich
- Unterstützung bei der Wohnraumanpassung
- Kostenlose Pflegeberatung
- Kostenlose Kurse für pflegende Angehörige
Leistungen ab Pflegegrad 2:
- 347€ Pflegegeld oder bis zu 796€ Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst
- Alternative: Kombinationsleistung (Pflegegeld und Pflegesachleistungen)
- Wohnraumanpassung bis zu 4180€
- Verhinderungs –und Kurzzeitpflege bis zu 3539€ pro Jahr
- Zusätzlich die Leistungen siehe Pflegegrad 1
- Verhinderungspflege: Ist die eingetragene Pflegekraft, z.B. eine pflegende Angehörige, selbst erkrankt, also „verhindert“, kann eine Verhinderungspflege beantragt werden. Die Verhinderungspflege kann ab 2026 nur für rückwirkend 1 Jahr beantragt werden.
Pflegesachleistungen: Diese Leistungen sind keine Pflegemittel, wie zum Beispiel Salben, sondern die Leistungen, die ein Pflegedienst in Form von Pflege leistet.
- Teilhabe:
In Deutschland darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Art.3, Absatz 2 GG)
Teilhabe bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, selbstbestimmt Entscheidungen treffen und Unterstützung erhalten, um Barrieren abzubauen. Grundlage hierfür ist auch das Bundesteilhabegesetz (BTHG).
Teilhabe kann das Arbeitsleben, die Bildung, das Wohnen, die Freizeit und Kultur sowie gesellschaftliche und politische Prozesse betreffen.
Die individuellen Unterstützungsleistungen sind im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geregelt.
Neben der beruflichen Teilhabe ist hier besonders die soziale Teilhabe von Bedeutung. Es lohnt sich immer, den örtlichen Integrationsdienst der jeweiligen Gemeinde aufzusuchen. Folgende Unterstützungsmaßnahmen können entweder beim Sozialamt/ bei der Gemeinde oder bei der jeweiligen Landesbehörde beantragt werden:
- Eingliederungshilfe
- „Persönliches Budget“
- Wohnassistenz
- Freizeitassistenz…und vieles mehr
- Vollmachten:
Wir empfehlen chronisch Kranken und schwer beeinträchtigten Menschen, Vertrauenspersonen Vollmachten auszustellen, damit diese im Falle einer Zustandsverschlechterung für die beeinträchtigte Person Entscheidungen treffen können, berechtigt sind, Auskünfte von z.B. Ärzten einzuholen und weiterhin für die Zahlung der laufenden Fixkosten der Betroffenen sorgen können:
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Kontovollmacht
www.bmjv.de Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher (Vordrucke)
- Karteikarte/ Merkzettel:
Besonders bei an ME/CFS und Post- Vac Erkrankten ist es notwendig, zu jedem Arztbesuch, bei Notfällen und einer geplanten Krankenhausbehandlung oder OP einen Merkzettel vorlegen zu können. Bei diesen Erkrankungen sind viele Unverträglichkeiten bekannt, die jede unbedachte Verabreichung von Medikamenten und/ oder Narkosen zum Risiko machen. Folgendes sollte immer schriftlich fixiert werden:
- Vollständige Auflistung der Diagnosen, ME/CFS und Post- Vac deutlich markern!
- Vollständige Auflistung der Medikamente, die eingenommen werden
- Allergien, Medikamentenunverträglichkeiten
- Vorsorgebevollmächtigter mit Namen und Telefonnummer
- Auf Besonderheiten explizit hinweisen : Nicht alle Narkosemittel werden vertragen, kein Lachgas, keine Gabe von Adrenalin, Dosierung beachten, evtl. POTS beachten…..